Rechtsprechung
BSG, 24.01.2001 - B 12 KR 5/01 R |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 18.08.1999 - S 6 KR 89/98
- LSG Niedersachsen, 24.01.2001 - L 4 KR 173/99
- BSG, 24.01.2001 - B 12 KR 5/01 R
- BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 5/01 R
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- BSG, 23.09.1999 - B 12 KR 12/98 R
Freiwillige Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Einnahmen aus Vermietung …
Auszug aus BSG, 24.01.2001 - B 12 KR 5/01 R
Der Senat hat auf deren Grundlage bereits die Heranziehung von Einkünften aus Kapitalvermögen (…BSGE 76, 34 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 19) und Vermietung (SozR 3-2500 § 240 Nr. 31) als beitragspflichtige Einnahmen gebilligt.Im Einzelfall muß dann geprüft werden, inwieweit eine "Brutto"einnahme zur Beitragsbemessung herangezogen werden kann, insbesondere ob die mit der Einnahmeerzielung notwendig verbundenen Aufwendungen die beitragspflichtigen Einnahmen mindern (vgl dazu bei Einkünften aus Vermietung SozR 3-2500 § 240 Nr. 31).
unterliegenden Einnahmen aus Arbeitseinkommen und Einkünften aus Vermietung unter Beachtung der Vorgaben des Einkommensteuerrechts festgestellt werden (…BSGE 79, 133 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27 und BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2001, 1 BvL 4/96, zum Arbeitseinkommen; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 31 zu Einkünften aus Vermietung) und dies deshalb auch für Leibrenten wie die hier zu beurteilende gelten müsse.
Gleiches gilt für Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb des vermieteten Objekts stehen, dh Werbungskosten iS des EStG sind (SozR 3-2500 § 240 Nr. 31).
- BSG, 26.09.1996 - 12 RK 46/95
Beitragsbemessung hauptberuflich selbständiger Erwerbstätiger in der freiwilligen …
Auszug aus BSG, 24.01.2001 - B 12 KR 5/01 R
unterliegenden Einnahmen aus Arbeitseinkommen und Einkünften aus Vermietung unter Beachtung der Vorgaben des Einkommensteuerrechts festgestellt werden (BSGE 79, 133 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27 und BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2001, 1 BvL 4/96, zum Arbeitseinkommen;… BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 31 zu Einkünften aus Vermietung) und dies deshalb auch für Leibrenten wie die hier zu beurteilende gelten müsse.Grund dafür ist, daß einerseits beim Arbeitseinkommen weder der Umsatz noch die Bruttoeinnahmen unkorrigiert für die Beitragsbemessung herangezogen werden können, weil dann Betriebsausgaben, die mit der Einkunftserzielung zwangsläufig verbunden sind, unberücksichtigt blieben, andererseits aber ein von den Vorschriften des EStG unabhängiges System der Einkommensermittlung bei selbständig Tätigen nicht zur Verfügung steht (BSGE 79, 133, 139 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27 S 103/104).
- BSG, 30.03.1995 - 12 RK 40/94
Krankenversicherung; Berücksichtigung einer Berufsunfähigkeitsrente aus der …
Auszug aus BSG, 24.01.2001 - B 12 KR 5/01 R
Gleichfalls Leibrenten sind aber auch Versorgungsbezüge, soweit sie als Renten aus privaten Lebensversicherungsverträgen gezahlt werden, wie etwa Renten der berufsständischen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen iS des § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V (vgl BSG SozR 3-2500 § 229 Nr. 6 für eine Versicherung der Steuerberater) oder Renten der betrieblichen Altersversorgung (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V), die von Pensionskassen oder anderen privaten Versicherungsunternehmen gezahlt werden.Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats nicht verfassungswidrig (SozR 3-2500 § 229 Nr. 6, 7, 8 und 13).
- BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96
Krankenversicherung der Rentner
Auszug aus BSG, 24.01.2001 - B 12 KR 5/01 R
Ob der Gesetzgeber im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Rentnerkrankenversicherung vom 15. März 2000 (BVerfGE 102, 68 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 42) künftig eine Angleichung der Beitragsbemessung bei freiwilligen und versicherungspflichtigen Rentnern vornimmt, bleibt abzuwarten. - Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
Auszug aus BSG, 24.01.2001 - B 12 KR 5/01 R
Die Satzung wiederholt mit den "Einnahmen, die das Mitglied zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbrauchen könnte, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung" die Begründung des Gesetzentwurfs zu § 240 Abs. 1 SGB V (BT-Drucks 11/2237 S 225, damals zu Art. 1 § 249 Abs. 1). - BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96
Freiwillig versicherte Selbständige
Auszug aus BSG, 24.01.2001 - B 12 KR 5/01 R
unterliegenden Einnahmen aus Arbeitseinkommen und Einkünften aus Vermietung unter Beachtung der Vorgaben des Einkommensteuerrechts festgestellt werden (…BSGE 79, 133 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27 und BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2001, 1 BvL 4/96, zum Arbeitseinkommen;… BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 31 zu Einkünften aus Vermietung) und dies deshalb auch für Leibrenten wie die hier zu beurteilende gelten müsse. - BSG, 23.02.1995 - 12 RK 66/93
Krankenversicherung - Freiwillige Versicherung - Beitragspflichtige Einnahmen
Auszug aus BSG, 24.01.2001 - B 12 KR 5/01 R
Der Senat hat auf deren Grundlage bereits die Heranziehung von Einkünften aus Kapitalvermögen (BSGE 76, 34 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 19) und Vermietung (…SozR 3-2500 § 240 Nr. 31) als beitragspflichtige Einnahmen gebilligt. - BSG, 30.03.1995 - 12 RK 29/94
Beitragspflicht einer Zusatzrente der Deutschen Caritas
Auszug aus BSG, 24.01.2001 - B 12 KR 5/01 R
Der Senat hat wiederholt entschieden, daß für die versicherungspflichtigen Beschäftigten und Rentner die Beschränkung der Beitragspflicht auf Versorgungsbezüge iS des § 229 SGB V und die Beitragsfreiheit anderer Renten, auch soweit sie auf privatrechtlichen Lebensversicherungsverträgen beruhen, durch hinreichende Gründe gerechtfertigt ist (vgl zuletzt BSG SozR 3-2500 § 229 Nr. 7 S 35, 36 mwN). - BSG, 30.01.1997 - 12 RK 17/96
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit als berufsständische …
Auszug aus BSG, 24.01.2001 - B 12 KR 5/01 R
Die PKB ist keine berufsständische Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung iS des § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V und die von ihr gezahlte Rente keine Leistung der betrieblichen Altersversorgung iS des § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V (BSG SozR 3-2500 § 229 Nr. 15). - BSG, 25.08.1982 - 12 RK 57/81
Veräußerungsleibrente; Leibrente gegen Überlassung eines Grundstückes; Einnahme …
Auszug aus BSG, 24.01.2001 - B 12 KR 5/01 R
Deshalb wurde von der Rechtsprechung eine Veräußerungsleibrente zum Teil nicht dem beitragspflichtigen Grundlohn zugerechnet (BSG SozR 2200 § 180 Nr. 12). - BSG, 19.06.1986 - 12 RK 28/85
Beitragsrecht - Ersatzkasse - Beitragsbemessung - Berufsunfähigkeitsrente